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Bildungsurlaub Hamburg

Fragen und Antworten zum Bildungsurlaub in Hamburg

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg haben das Recht auf max. zehn bezahlte Arbeitstage innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und der Qualifikation für ein Ehrenamt. Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Bildungsurlaub beanspruchen.
Der Arbeitgeber trägt dabei die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.


Wieviel Tage beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub?
Innerhalb von zwei Kalenderjahren können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Freistellung für zehn Arbeitstage beanspruchen. Wird regelmäßig an mehr als fünf Tagen in der Woche gearbeitet beträgt die Freistellungsdauer zwölf Werktage. Dieser Zweijahreszeitraum bestimmt sich nach dem Beginn des Arbeitsverhältnisses beim jetzigen Arbeitgeber: Er beginnt individuell mit dem auf die Einstellung folgenden 1. Januar und dauert bis zum 31. Dezember des nächsten Jahres.
Waren Sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes am 1.1.1974 beim jetzigen Arbeitgeber beschäftigt, dann beginnt Ihr Zweijahreszeitraum jeweils mit einem geraden Jahr.


Welche Inhalte umfasst Bildungsurlaub?
Die Freistellung von der Arbeit durch Bildungsurlaub soll Arbeitnehmern die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen sowohl der politischen Bildung als auch der beruflichen Weiterbildung oder der Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten ermöglichen.
Politische Bildung soll das Verständnis der Arbeitnehmer für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge verbessern, um damit Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf zu fördern.
Berufliche Weiterbildung soll den Arbeitnehmern dazu verhelfen, ihre berufliche Qualifikation und Mobilität zu erhalten, zu verbessern oder zu erweitern. Zur beruflichen Weiterbildung zählt alles, was Arbeitnehmer im Beruf anwenden können, z.B. Fremdsprachen- oder Computerkenntnisse, kommunikative und soziale Kompetenz.
Die Qualifizierung für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten durch Bildungsurlaub ist für die ehrenamtlichen Tätigkeiten als Richterin oder Richter, Vormünder, Übungsleitungen im Rehabilitationssport, Übungsleitungen im Breitensport und Jugendleitung in Vereinen, die dem Deutschen Sportbund angeschlossen sind sowie Jugendleitungen in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und der Jugendverbandsarbeit möglich.
Das Nein der Firma zum Bildungsurlaub - aus zwingenden Gründen
Die Freistellung zum beantragten Zeitpunkt kann nur abgelehnt werden, wenn zwingende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die z.B. unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Zudem gilt generell wie auch beim Erholungsurlaub eine sechsmonatige Wartefrist nach der Neueinstellung.
Musste der Arbeitgeber einen Bildungsurlaub aus zwingenden Gründen ablehnen, ist der Freistellungsanspruch auf das darauffolgende Kalenderjahr, bei Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung auf den folgenden Zweijahreszeitraum zu übertragen.


So buchen Sie Ihren Bildungsurlaub
1. Die in Hamburg anerkannten Bildungsurlaubsveranstaltungen finden Sie in dieser Datenbank oder als Broschüre mit dem Titel "Bildungsurlaub - Früchte des Wissens", hier als Download erhältlich.
2. Suchen Sie sich die von Ihnen gewünschte Veranstaltung aus.
3. Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber den passenden Zeitpunkt der Freistellung im Betrieb - planen Sie Angebote möglichst zu Zeiten, in denen keine Arbeitsengpässe auftreten.
4. Melden Sie sich direkt beim Veranstalter für das Seminar an. Weisen Sie ihn darauf hin, dass Sie eine Anmeldebestätigung nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz benötigen.
5. Vom Veranstalter erhalten Sie die vorgeschriebene Anmeldebestätigung, die Sie dann zusammen mit Ihrer Mitteilung über den Bildungsurlaub so früh wie möglich, in der Regel mindestens sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn, bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
6. Über die Teilnahme an der Veranstaltung erhalten Sie vom Veranstalter eine Bescheinigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber - wenn er es wünscht - vorlegen.
Alle Fragen zu den aktuellen Kosten, Inhalten und Terminen der Veranstaltungen richten Sie bitte direkt an den Veranstalter. Andere Fragen richten Sie an:
Behörde für Bildung und Sport, Tel: 040/ 42 854-2151
Amt für Bildung - Abteilung Weiterbildung - Bildungsurlaub, Fax: 040/ 42 796-7080
22095 Hamburg, Steinstr. 7  •  E-Mail  •  Web
Mo, Mi, Do: 10-12 Uhr, Di: 13-15 Uhr
Anerkennung von Angeboten als Bildungsurlaub für Hamburg

Kursangebot und mehr Infos unter:

http://www.bildungsurlaub.kursportal.info:8080/buhh/prepareKurssuche.do

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 27. Juli 2006 um 14:21 Uhr