Stellt ein Betrieb auf Kurzarbeit um, dürfen Auszubildende in der Regel nicht mit einbezogen werden. Das besondere Arbeitsverhältnis mit Azubis sei auch ein "Erziehungsverhältnis", das mit Kurzarbeit unvereinbar sei.
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Keine Kurzarbeit für Auszubildende
Stellt ein Betrieb auf Kurzarbeit um, dürfen Auszubildende in der Regel nicht mit einbezogen werden. Das besondere Arbeitsverhältnis mit Azubis sei auch ein "Erziehungsverhältnis", das mit Kurzarbeit unvereinbar sei.
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