findest du beim Bundesinstitut für Berufsbildung einen Überblick über die Entwicklung der Ausbildungsvergütung in den letzten Jahren. Auch wird ein Überblick gegeben wieviel Geld in welchen Branchen durchschnittlich gezahlt wird.
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• Der Rechtstipp Angemessenheit der Ausbildungsvergütung 1. Eine Ausbildungsvergütung ist angemessen, wenn sie hilft, die Lebenshaltungskosten zu bestreiten, und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistungen des Auszubildenden darstellt. Die Vertragsparteien haben bei der Höhe der Ausbildungsvergütung einen Spielraum. Daraus folgt, dass sich die Überprüfung nur darauf erstreckt, ob die vereinbarte Vergütung die Mindesthöhe erreicht, die noch als angemessen anzusehen ist. 2. Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist eine Ausbildungsvergütung, die sich an einem entsprechenden Tarifvertrag ausrichtet, stets als angemessen anzusehen. 3. Fehlt eine tarifliche Regelung, kann auf branchenübliche Sätze abgestellt oder eine der Verkehrsauffassung des betreffenden Industriezweigs entsprechende Vergütung zugrunde gelegt werden. 4. Die Höhe der Ausbildungsvergütung orientiert sich nicht an einem bestimmten Ausbildungsberuf, sondern an der Höhe der Sätze der Ausbildungsvergütung in dem jeweiligen Gewerbe– bzw. Industriezweig. Bundesarbeitsgericht, 15.12.2005, 6 AZR 224/05
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