Vor allem Azubis, die nicht mehr zu Hause wohnen können, weil sie ihrem Ausbildungsplatz hinterher gezogen sind und einen eigenen Haushalt gründen mussten, kommen mit dem Geld nicht zurecht. Eine Umfrage in München ergab 2003, dass 34,6 Prozent der Azubis verschuldet waren, und zwar durchschnittlich mit 1.104 Euro. Über ein Drittel der Auszubildenden kommt also mit der Ausbildungsvergütung nicht aus. Falls du dazu gehörst, schau dir Folgendes an:
Berufsausbildungsbeihilfe
Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist ein staatlicher Zuschuss von maximal 518 Euro für den Lebensunterhalt. Dazu kommen noch die individuellen Fahrtkosten. In der Regel bekommst du aber nur einen Teil davon, da BAB an eine ganze Reihe von Bedingungen geknüpft ist:
- Gefördert wird in der Regel nur die erste Ausbildung.
- Nur staatlich anerkannte Ausbildungen werden gefördert.
- Du erhältst nur dann BAB, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit entfernt liegt (rund eine Stunde für jeden Weg). Diese Voraussetzung muss allerdings nicht erfüllt werden, wenn du über 18 Jahre alt bist oder wenn du aus schwer zumutbaren sozialen Gründen nicht zu Hause wohnen kannst.
Die finanzielle Situation deiner Eltern und dein Einkommen werden bei der Berechnung von BAB berücksichtigt.
Antrag sofort stellen: Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, umso später gibt es auch Geld! Um BAB zu bekommen, stellst du einen Antrag bei der Arbeitsagentur. Die Arbeitsagentur verlangt dann eine ganze Reihe von Bescheinigungen, z.B. Mietvertrag und Bescheinigungen über Einkommen der Eltern. Hole dir bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antragsformular für BAB ab.
Kindergeld
Während deiner Berufsausbildung erhalten deine Eltern in der Regel weiterhin Kindergeld für dich, wenn du unter 27 Jahre alt bist. Das Geld kommt dann entweder vom Betrieb oder von der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur. Das Kindergeld beträgt 154 Euro im Monat für die ersten drei Kinder und 179 Euro ab dem vierten Kind.
Abzweigungsantrag stellen: Falls du nicht mehr zu Hause wohnst, müssen dir deine Eltern das Kindergeld auszahlen, denn das Kindergeld ist dafür gedacht, dich in deiner Ausbildung zu unterstützen. Weigern sich deine Eltern, kannst du bei der Familienkasse der Arbeitsagentur beantragen, dass dir dein Kindergeld direkt ausgezahlt wird.
Widerspruch einlegen: Bisher galt: Hatten volljährige Azubis ein Einkommen über 8.600 Euro (7.680 Euro Einkommen plus 920 Euro Werbekostenpauschale) jährlich, erlosch der Kindergeldanspruch. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt neu entschieden, dass die Sozialbeiträge der Kinder nicht mehr zum Einkommen gerechnet werden müssen. Das bedeutet für viele Azubis neue Hoffnung auf Kindergeld, da das Einkommen jetzt viel höher sein kann. Betroffene sollten unbedingt einen neuen Antrag stellen oder gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen.
Wohngeld
Zunächst musst du BAB beantragen. Einen Antrag auf Wohngeld kannst du nur dann stellen, wenn dir BAB »dem Grunde nach« nicht zusteht – also wenn du zum Beispiel deine zweite Ausbildung machst oder dein Ausbildungsberuf nicht staatlich anerkannt ist. Nur in diesem Fall haben volljährige Azubis, die am Ausbildungsort eine Wohnung gemietet haben und die Kosten für diese Wohnung selbst aufbringen müssen, gute Chancen, Wohngeld zu erhalten.
Antrag stellen: Den Wohngeldantrag musst du bei der zuständigen Wohngeldstelle der Gemeinde stellen, in der sich dein Wohnsitz befindet.
Nebenjob
Zwar hast du nach Artikel 12 des Grundgesetzes das Recht, einen Nebenjob auszuüben. Arbeits- und Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können dieses Recht aber einschränken oder ganz aufheben. Bevor du also einen Nebenjob annimmst, solltest du deinen Chef darüber informieren und um seine Zustimmung bitten. Er darf ihn dir nur verbieten, wenn der Nebenjob die Ausbildung und deine Arbeitsleistung negativ beeinflussen oder wenn du z.B. für einen Konkurrenzbetrieb arbeitest.
Auf Arbeitszeit achten: Achtung – falls du einen Nebenjob annimmst, darfst du als Minderjähriger insgesamt nicht mehr als 40 Stunden die Woche arbeiten und als Volljähriger nicht mehr als 48 Stunden!
Auf Kindergeld und BAB und Wohngeld achten: Wenn du einen Nebenjob annimmst, steigt dein Einkommen. Unter Umständen führt dies dazu, dass du keinen Anspruch auf Kindergeld oder BAB oder Wohngeld mehr hast.
Widerspruch einlegen: Dein Ausbilder kann dir einen Nebenjob nur unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Wenn er seine Zustimmung verweigert, kannst du bei deiner Gewerkschaft prüfen lassen, ob er überhaupt das Recht dazu hat.
Unterhalt
Deine Eltern schulden dir Unterhalt, auch während deiner Berufsausbildung. Wenn du also zu wenig Geld hast und keine staatlichen Hilfen bekommst, kannst du dich an deine Eltern wenden. Die gilt natürlich insbesondere dann, wenn dir andere Hilfen aufgrund des hohen Einkommens deiner Eltern verweigert werden.
Gegen die Eltern klagen: Du kannst deine Eltern auf Unterhalt verklagen, wenn sie dich nicht freiwillig unterstützen. Das ist natürlich ganz und gar nicht angenehm, aber wenn dir keine andere Wahl bleibt, solltest du lieber deine Eltern verklagen als die Ausbildung abbrechen!
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