Tarifliche Regelungen von 1949 bis 2009
1949 betrug in der Metallindustrie Nordrhein-Westfalens der unterste tarifliche Stundenlohn 86 Pfennige, Frauen erhielten sogar nur 65 Pfennige. Heute beträgt der unterste Stundenlohn für Männer und Frauen in diesem Tarifgebiet 10,41 Euro. 1965 gab es in der NRW-Metallbranche erstmals tarifliches Urlaubsgeld und ab 1972 auch eine tarifliche Sonderzahlung (Weihnachtsgeld). Die tarifliche Wochenarbeitszeit ging von 48 auf 35 Stunden zurück, der tarifliche Jahresurlaub stieg von zwei auf sechs Wochen.