Klar ist auch, dass deine Ausbildung auf ein bestimmtes Ziel hinausläuft: das Erlangen aller Fertigkeiten und Inhalte deines Berufes. Um dieses Ziel zu erreichen, gibt es einen festgelegten Rahmen für die Ausbildung – damit nicht jeder Azubi für den gleichen Beruf was anderes lernt. Schließlich gibt’s für alle am Ende auch dieselbe Prüfung.
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es daher eine Ausbildungsordnung. An der Entwicklung der Ausbildungsordnungen sind Bundesministerien, sowie Arbeitgeber/innen und Gewerkschaften mit beteiligt. Laut Ausbildungsordnungen wird dir zunächst eine breit angelegte berufliche Grundbildung vermittelt. Anschließend soll dir eine vertiefende Fachbildung die Ausübung des konkreten Berufes ermöglichen. Ziel der Berufsausbildung ist die Vermittlung der beruflichen Handlungsfähigkeit, also der Fertigkeiten, Kenntnisse sowie Fähigkeiten, die für die qualifizierte Ausübung deines Berufes erforderlich sind.
Weiterhin musst du darauf achten, dass du während deiner Ausbildung alle Inhalte vermittelt bekommst, die zum erfolgreichen Abschließen deiner Prüfungen notwendig sind.
Der Ausbildungsrahmenplan
Die Inhalte deines Ausbildungsberufes sind im sogenannten Ausbildungsrahmenplan genau festgehalten. Diesen Ausbildungsrahmenplan gibt es für jeden einzelnen Ausbildungsberuf. In ihm ist aufgelistet, welche Tätigkeiten mit welchem zeitlichen Rahmen in der Ausbildung zu vermitteln sind.
So steht z.B. im Ausbildungsrahmenplan für Industriekaufleute im zweiten Ausbildungsjahr unter anderem folgendes:
Schwerpunkt „Marketing und Absatz“ in drei bis fünf Monaten:
- Auftragsvorbereitung (u.a. Markt- und Kundendaten, Marketinginstrumente, Angebotserstellung)
- Auftragsbearbeitung (u.a. Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung)
- Auftragsnachbereitung und Service (u.a. Kundenpflege, Kundenreklamationen, Service- und Garantiedienstleistungen)
Um den Ausbildungsrahmenplan für den einzelnen Ausbildungsbetrieb zu verfeinern, sollte jeder Ausbildungsbetrieb einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen. In dem ist dann zeitlich und sachlich gegliedert, wann du wo und durch wen welche Tätigkeiten lernst. Dass du alle vorgesehenen Tätigkeiten auch in dem entsprechendem Umfang lernst, ist Aufgabe deines Betriebes oder Bildungsträgers – er hat sich darum zu kümmern, dass der betriebliche Ausbildungsplan entsprechend den Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans stimmt und eingehalten wird. Um kontrollieren zu können, dass du auch wirklich das lernst, was im Ausbildungsrahmenplan steht, solltest du dir schnellstmöglich ein Exemplar für deinen Ausbildungsberuf besorgen und mal reinschauen. Der Ausbildungsrahmenplan muss dir am Anfang deiner Ausbildung von deinem/r Arbeitgeber/in zusammen mit dem Ausbildungsvertrag gegeben werden. Wenn das nicht passiert ist, dann kannst du ja mal nachschauen beim Bundesinstitut für
Berufsbildung unter www.bibb.de. Viele Gewerkschaften haben auf ihren Internet-Seiten ebenfalls diese Pläne abgedruckt und helfen dir mit Checklisten zu überprüfen, ob deine Ausbildung gut ist oder Mängel aufweist.
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