DGB Jugend Nord

...die von der Küste!

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Die Probezeit

Es geht los, Dein Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Ohne Angabe von Gründen kann das Ausbildungsverhältnis ohne Frist von Seiten des Arbeitgebers, aber auch von Eurer Seite gekündigt werden.

Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Die Probezeit gibt dir und deinem Ausbildungsbetrieb oder -träger die Möglichkeit, euch kennen zu lernen und herauszufinden, ob du tatsächlich für den Beruf geeignet bist.