Wie sieht es mit den Ausbildungsmitteln aus?
Musst du deine Arbeitsmaterialien und Werkzeuge selbst bezahlen? Wenn ja, dann wird es Zeit, dass du dich dagegen wehrst, denn das ist nicht zulässig.Dein/e Arbeitgeber/in muss dir alle Ausbildungsmittel kostenlos zur Verfügung stellen. Unter „alle Ausbildungsmittel“ versteht man alles, was für die Ausbildung im Betrieb oder Bildungsträger benötigt wird – Stenohefte, Fachbücher, Haarscheren, Werkzeuge, Werkstoffe etc.
Die Grundlage dafür sind die Angaben im Ausbildungsrahmenplan. Selbst wenn alle Ausbildungsmittel zur Verfügung gestellt werden, ist insbesondere bei Maschinen und Gerätschaften (z.B. Computer oder Zeichentische) darauf zu achten, dass sie für die Azubis in der vorgeschriebenen Zeit nutzbar sind, also für die Ausbildung bereitstehen und nicht hauptsächlich von anderen Kolleginnen und Kollegen genutzt werden.
Das Gesetz sagt dazu folgendes:
„Ausbildende haben Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel, insbesondere Werkzeuge und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen, auch soweit solche nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses stattfinden, erforderlich sind.” (Berufsbildungsgesetz BBiG § 14).
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