Wie du bereits erfahren hast, ist es für das Erreichen des Ausbildungszieles besonders wichtig, dass der Ausbildungsrahmenplan eingehalten wird. Häufig kommt es vor, dass gerade Azubis mit Aufgaben betraut werden, die nicht dem Ausbildungsinhalt des Berufs entsprechen. Diese „Aufgaben” nennt man ausbildungsfremde Tätigkeiten.
Hierfür ein Beispiel:Ein Werbekaufmann wird zum Einkaufen in den Supermarkt geschickt. Anschließend muss er noch die Fenster putzen, den Rasen mähen und das Auto vom Chef waschen bzw. saugen. Ganz klar, dass diese Tätigkeiten nicht für den Beruf des Werbekaufmanns erforderlich sind.
Es gibt aber auch schwer zu erkennende ausbildungsfremde Tätigkeiten, z.B. Ablage- und Kopierarbeiten in der kaufmännischen Ausbildung. Diese Tätigkeiten sind zweifelsohne auch Besta ndteil der Ausbildung. Wenn diese jedoch dominieren oder gar ausschließlich gemacht werden, dienen sie nicht mehr dem Ausbildungszweck und werden als ausbildungsfremde Tätigkeiten eingestuft. Wenn du öfters ausbildungsfremde Tätigkeiten machst, solltest du dich dagegen wehren. Um das einzuschätzen, lohnt sich ein Blick in den betrieblichen Ausbildungsplan oder den Ausbildungsrahmenplan – dann kannst du feststellen, welche anderen und eventuell wichtigen Inhalte wegfallen, nur weil du mal wieder den ganzen Tag putzen oder einkaufen warst. Schließlich bist du Azubi, um was zu lernen und nicht, um als billige Arbeitskraft ausgenutzt zu werden. Gaaaanz wichtig dabei, führt euren Ausbildungsnachweis wahrheitsgemäß, es ist das wichtigste Beweismittel in euren Händen falls ihr eurerseits Schadensersatz für eine nicht erbrachte Ausbildung geltend machen wollt.| < Zurück | Weiter > |
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