Ende März wurde beim Dresdener Chip Produzent Qimonda, Tochter von Infonieon in München, die Produktion eingestellt. Offiziell Begründung: die Speicherchips seien kostendeckend nicht mehr zu verkaufen. Die Mitarbeiter in München und Dresden, die noch bis Ende März Insolvenzgeld erhielten, sind seit April in einer Transfergesellschaft.
Rechtsanwalt Michael Jaffé ist vom Insolvenzgericht in München als Verwalter mit allen Rechten und Pflichten eingesetzt worden. „Das Herunterfahren der Produktion, der Erhalt der von Qimonda entwickelten Buried Wordline-Technologie und die Übernahme von Mitarbeitern in die Transfergesellschaft sind unerlässliche Voraussetzungen, um eine eventuelle Fortführung des Betriebes, überhaupt weiterverfolgen zu können", erklärte Insolvenzverwalter Jaffé als seine aktuellen Ziele. Zusammen mit einer Kernmannschaft werde er die Stellung bei Qimonda halten und weiter an der Investorenlösung arbeiten.
Und was passiert mit den Azubis?
Derzeit werden alle die 86 Ausbildungsverträge vom Insolvenzverwalter noch fortgeführt, so das Ergebnis der Recherchen der IG Metall. Allerdings gibt es eine klare Zeitbegrenzung. Diese endet in wenigen Tagen am 30. April 2009. Der Insolvenzverwalter will spätestens dann die Ausbildungsstätte entweder verkauft oder sonst eine Lösung dafür haben. Auf jeden Fall soll über diesen Termin hinaus keine Ausbildung mehr durchgeführt werden. In die Transfergesellschaft gehen die Azubis auch nicht. Damit fällt natürlich auch eine Übernahme nach der Ausbildung aus.
Noch vor wenigen Tagen hatte der sächische Wirtschaftsminister Jurk erklärt, das die Qimonda-Azubis des dritten Lehrjahres in der Rumpfgesellschaft verbleiben und ihre Ausbildung abschließen können. Bis Ende April sind die Azubis im dritten Jahr allerdings noch durch die Prüfung geschleust.
Das Kabinett in Sachsen thematisierte kürzlich wie die 86 Lehrlinge bei Qimonda und 32 Studenten an der Chipakademie ihre Ausbildung fortsetzen können. Für die Azubis des ersten und zweiten Lehrjahres wolle man sich für eine „Direktvermittlung an andere Unternehmen" einsetzen. Für die Studenten bestünde die Möglichkeit ein Regelstudium an einer Fach- oder Hochschule aufzunehmen.
Für 2009 gibt es kein neues 1. Ausbildungsjahr mehr. Die Bewerber die schon einen Vertrag hatten werden in den nächsten Tagen angeschrieben und darüber informiert.
Wie ist die Situation bei Karmann
Auch in Osnabrück bei Karmann werden zunächst einmal alle 160 Azubis weiter ausgebildet. Der Insolvenzverwalter tritt quasi an die Stelle des Ausbildungsbetriebs in den Vertrag ein. Ob alleridings in 2009 neue Azubis eingestellt werden ist völlig unklar, auch bei der Übernahme für den Jahrgang 2009 gibt es viele Fragezeichen.
Das hatten sich die Qimonda-Azubis und die von Karmann noch vor wenigen Monaten ganz anders vorgestellt. Endlich hatten sie einen Ausbildungsvertrag ergattert, und nun das, der Arbeitgeber ist mehr oder weniger pleite.
Aber, ihre Situation ist nicht ganz so aussichtslos, wie sie auf den ersten Blick vielleicht erscheinen mag. Die Azubis bei Qimonda und Karmann, und in gleich gelagerten Fällen, haben das Recht auf ihrer Seite - zumindest was die Ausbildung angeht.
Grundsätzlich gilt: Drohende Insolvenz, der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Genehmigung ohne vollständige Einstellung des Geschäftsbetriebes ist kein Kündigungsgrund für Azubis.
Der Ausbildungsvertrag
Als Auszubildender bestehen grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie für alle anderen Arbeitnehmer auch. Allerdings: Azubis müssen evtl. damit rechnen, dass sie - im Fall des Konkurses - die Ausbildung nicht im Unternehmen beenden können.
Tipps zur Ausbildungsvergütung
Zu empfehlen ist allen Azubis im Fall der Insolvenz keine Vereinbarungen einzugehen, durch die auf Ausbildungsvergütung verzichtet wird - auch dann nicht, wenn gesagt wird, damit würde das Ausbildungsverhältnis gerettet. Ein solcher Verzicht kann negative Auswirkungen auf einen Anspruch auf Insolvenzgeld.
Kranken- und Rentenversicherung
Auch als Auszubildender sollte man sich unverzüglich mit der zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Hier gilt es im Falle ausbleibender Ausbildungsvergütung, die Aufrechterhaltung der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge sicherzustellen.
Der Vertrag als Auszubildender bleibt in der Insolvenz erst einmal bestehen, auch die Berufschulpflicht gilt weiterhin.
In jedem Fall gilt es weiterhin die eigene Arbeitskraft anzubieten und die Berufsschule zu besuchen, auch wenn keine Ausbildungsvergütung mehr gezahlt wird.
In einem solchen Fall sollte der Azubi sich jedoch mit Ihrer Berufsschule in Verbindung setzen. Nicht zuletzt muss auch die Versicherungsfrage für den Besuch der Schule geklärt werden. Des Weiteren sollte mit der Berufsschule klären, inwieweit ein weiterer Schulbesuch möglich ist.
Ein neuer Ausbildungsplatz - manchmal notwendig
Ist der Konkurs des Ausbildungsbetriebes absehbar, sollte der Azubi sich frühzeitig auf die Suche nach einem neuen Ausbildungsplatz machen, an dem die Ausbildung fortgesetzt werden kann. Bei der Suche hilft die IG Metall und die zuständige Industrie- und Handelskammer oder die Handwerkskammer.
Wenn Lehrlinge durch den Konkurs ihres Ausbildungsbetriebs auf der Straße stehen, müssen sie einen neuen Betrieb finden, der sie übernimmt. Dafür sollen Unternehmen einen Anreiz bekommen. 250 Euro pro Monat schlägt der DGB als "Übernahmeprämie" vor, zu zahlen von der Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesregierung hat ihr Wohlwollen signalisiert.
Bis zu 10.000 EUR pro Azubi
In Hessen geht man seit Jahrzehnten einen Schritt weiter. Hier ersetzt das Land dem neuen Ausbildungsbetrieb bis zu sechs Monate den gesamten Lehrlingslohn. Im Schnitt gibt Hessen 4000 Euro für einen solchen Platz in Betrieben aus. Wenn sich andere "Übernahmeträger" finden, etwa nicht-kommerzielle Organisationen oder Büros von Freiberuflern, kann der Zuschuss bis zu 10 000 Euro für einen Auszubildenden betragen.
Der hessische Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP) lobt das "Konkurs-Lehrlings-Programm", das seine Vorgänger eingeführt hatten. Es sei "eigentlich eine Selbstverständlichkeit", dass der Staat Lehrlingen helfe, ihre Ausbildung abschließen zu können. Die Auszubildenden werden in der Regel von den Arbeitsagenturen und Kammern vermittelt. Manchmal kümmerten sich auch die Betriebe selbst darum.
Lange vor der Wirtschaftskrise wurde die Ausbildungs-Hilfe bei Insolvenzen bereits nötig. In den vergangenen vier Jahren konnte damit insgesamt 1000 hessischen Jugendlichen geholfen werden. Bemerkenswert ist dabei, dass die Zahl Jahr für Jahr zurückging - von 361 Lehrlingen im Jahr 2005 auf 189 im Jahr 2008. Im laufenden Jahr dürfte das Programm wieder von mehr Betrieben in Anspruch genommen werden.
Tipp zu Fördergeldern
Für den neuen Ausbildungsbetrieb besteht die Möglichkeit, nach § 10 SGB III bei der örtlichen Agentur für Arbeit Fördergelder für die Fortsetzung der Ausbildung zu beantragen.
Um die Förderung zu beantragen, muss der neue Ausbildungsvertrag zusammen mit dem alten Ausbildungsvertrag und der Kündigung, aus der die Insolvenz des ersten Ausbildungsbetriebs hervorgeht, beim zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden.
Wer bereits im 3. Ausbildungsjahr in einem Handwerksberuf ist , hat nach der Kündigung eventuell auch die Möglichkeit, die Ausbildung in der Überbetrieblichen Ausbildungsstätte (ÜLU) zu beenden. Die dafür anfallenden Kosten werden in der Regel von der Handwerkskammer und der Verwaltungsberufsgenossenschaft der Handwerkskammer übernommen.
Die letztliche Entscheidung über die Möglichkeit zum Besuch des ÜLU wird jedoch im Einzelfall durch den zuständigen Ausbildungsberater der Handwerksammer getroffen.
Kündigung
Sollte dem Azubi aus Gründen einer Betriebsschließung gekündigt werden, sollten man darauf achten, dass in der schriftlichen Kündigung die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und die Betriebsschließung als wichtiger Grund aufgeführt werden.
Konkrete Beratung ist im Falle der Insolvenz wichtig. Manchmal sind auch gerichtliche Auseinandersetzungen notwendig. Hier helfen wir als Gewerkschaften unseren Mitgliedern umfassend!
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