DGB-Jugend Hamburg hat bundesweite Vorreiterrolle!
Die Mitwirkungsrechte der Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die das Hamburgische Schulgesetz jetzt möglich macht, haben nach Auffassung der DGB-Jugend Hamburg bundesweiten Vorbildcharakter.
Die Jugend- und Auszubildendenvertretungen haben nach dem neuen Schulgesetz ein "Anwesenheits-, Antrags- und Initiativrecht" im Entscheidungsprozess zentraler Fragen der beruflichen Bildung. Dazu gehören:
- die Abstimmung von Ausbildungsinhalten zwischen Schulen und Betrieben,
- die Organisationsformen des Unterrichtes (z.B. Teilzeit- oder Blockunterricht),
- die Ausgestaltung von Bildungsplänen sowie
- das Thema Zusatzqualifikationen und Förderangebote (z.B. Ausbildungsmaßnahmen im Ausland).
In allen diesen Bereichen können die Jugend- und Auszubildendenvertretungen Missstände und Probleme direkt gegenüber der Schule zur Sprache bringen und offiziell eigene Vorschläge in ein schulisches Gremium einbringen. In der entsprechenden Drucksache der Bürgerschaft wird dabei ausdrücklich den Jugendvertretungen ein Mandat ergänzend zur Schülervertretung eingeräumt. Die Schulleitungen werden aufgefordert, die Beteiligung in den Schulen "individuell und unbürokratisch" umzusetzen.
„In einem nächsten Schritt gilt es nun, die neue Regelung mit Leben zu füllen", erklärt die DGB-Jugend. Dies solle durch Informationsabende in Kooperation mit den Mitgliedsgewerkschaften und eine Arbeitshilfe für die Jugend- und Auszubildendenvertretungen begleitet werden.



